Seit der Staatsreform von 1993 kann Flandern seine wachsende Autonomie auch auf den internationalen Bereich ausdehnen. Flandern kann ebenfalls internationale Abkommen abschließen für diejenigen Bereiche, die in die eigene Zuständigkeit fallen. Das ist ziemlich neu – auch für die ausländischen Partner -, und in der Praxis wird in vielen Fällen kein offizielles neues Abkommen geschlossen, sondern die Gemeinschaften und Regionen treten für die Umsetzung bestehender Abkommen einfach an die Stelle der belgischen Regierung (die das Abkommen ursprünglich abgeschlossen hatte).
Das gilt insbesondere (gewissermaßen sogar seit den siebziger Jahren) für die Umsetzung des Kulturabkommens, das Belgien im Jahre 1956 mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat. Es gab übrigens auch ein Kulturabkommen mit der Deutschen Demokratischen Republik zwischen 1979 und 1990. Heutzutage beziehen sich diese Abkommen auf eine ganze Reihe von Kompetenzen in den Bereichen Kultur, Sport, Bildung, Wissenschaft und Forschung, Stadtplanung und Raumordnung und Schutz des Kulturerbes.
Die mit der Flämischen Regierung bestehenden Abkommen umfassen mehr als 70 Abkommen zwischen Belgien und Deutschland, die entweder bilateral oder zusammen mit anderen Partnern geschlossen wurden.
Es wurden auf höchster Ebene zwischen Flandern und mehreren deutschen Bundesländern bereits viele Kontakte geknüpft. Mit Nordrhein-Westfalen und mit Baden-Württemberg wurde eine Absichtserklärung über Kooperation unterzeichnet. Diese Erklärungen bilden eine wichtige Unterstützung für eine intensive Zusammenarbeit in vielen Bereichen.
Flandern hat auch auf europäischer Ebene seit vielen Jahren eine aktive Rolle gespielt. Mehrere grenzüberschreitende Initiativen wurden entwickelt, um die Rolle der Regionen mit Verfassungsrang in der immer größer werdenden Europäischen Union zu stärken. In diesen Initiativen wird mit einigen deutschen Bundesländern eng zusammengearbeitet. Nordrhein-Westfalen und Bayern gehörten zu den Mitbegründern der Arbeitsgruppe der ‚Regionen mit Verfassungsrang’ (REGLEG); in denen auch Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz aktiv sind.